Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Agrareinkauf GmbH
Joachim Kalberlah (Geschäftsführer)
Thunstraße 10a
38110 Braunschweig
Ust ID-Nr. DE 204828722
Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Braunschweig HRB 202 979
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Joachim Kalberlah
Thunstraße 10a
38110 Braunschweig
Telefon: 0 53 07/49 69 00 (Büro) oder 01 71/420 430 8 (Mobil)
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Joachim Kalberlah, Anschrift siehe oben.
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Fotografie: Ernst Ulrich Soja, Joachim Kalberlah und andere.
Copyright: © ab 2010 Joachim Kalberlah. Aller Rechte vorbehalten.
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Zensur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Als Ergänzung zu den jeweiligen Bedingungen im Kontrakt gelten folgende Bedingungen als vereinbart:
1. Sinn und Zweck
Sinn und Zweck der Geschäfte des Agrareinkauf ist die günstige Beschaffung von Betriebsmitteln und Dienstleistungen für seine Kunden und der bestmögliche Absatz der Produkte für seine Kunden. Dazu werden in der Regel Ein- und Verkaufsmengen verschiedener Kunden zusammengefasst, um entsprechende Vorteile am Markt zu erzielen. Um diese Abwicklung der Geschäfte möglichst erfolgreich zu realisieren, ist von allen Beteiligten gemeinschaftliches Handeln zum Nutzen aller Beteiligten notwendig. Die Grundsätze des gemeinschaftlichen Handelns darf jedoch nicht zu Lasten oder zum Vorteil Einzelner gehen. Die Dienstleistung des Agrareinkauf umfasst die Vorbereitung von Streckengeschäften zum Ein- bzw. Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Auftrag der Kunden sowie die Abrechnung der Leistungen
2. Begriffsbestimmung
Kunde im Sinne dieser AGB ist nur derjenige, der als Kunde des Agrareinkauf registriert wurde.
3. Aufnahme
Die Aufnahme des Kunden in die Registrierungsliste des Agrareinkauf erfolgt durch schriftlichen Antrag. Der Agrareinkauf behält sich vor, der Kundenregistrierung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
4. Vertragabschluß
Ein Vertrag zwischen dem Agrareinkauf und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Kunde eine Faxkopie des Kontraktes (Kontrakt zwischen dem Agrareinkauf und seiner Lieferanten bzw. Abnehmer oder ein Kontrakt zwischen Agrareinkauf und Kunde) erhält, indem alle relevanten Daten (Zeitpunkt, Menge, Preis, Produkt, usw.) enthalten sind und diesem Kontrakt nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Bis dahin gelten die erteilten Kauf- bzw. Verkaufsaufträge als freibleibend.
5. Forderungen und Verpflichtungen aus Geschäften
Der Agrareinkauf vermittelt Verträge zwischen seinen Kunden und Lieferanten/Abnehmern. Für etwaige Schäden aus dem Geschäft oder für Mängel der Ware steht der Agrareinkauf nur insoweit ein, als das der Agrareinkauf dies zu vertreten hat. Der Agrareinkauf haftet nur für grobes Verschulden und Vorsatz.
6. Zahlungsabwicklung
Der pünktliche Ausgleich der Forderungen des Agrareinkauf gegenüber seinen Geschäftspartnern gehört zur selbstverständlichen Fairness im Geschäftsalltag und mindert den Verwaltungsaufwand. Alle Kunden erklären sich deshalb bereit, die offenen Forderungen bei Fälligkeit durch einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften, durch den Agrareinkauf einziehen zu lassen. Auf jeder Rechnung des Agrareinkauf an den Kunden ist das Datum angegeben, an dem die Forderung eingezogen wird. Der Kunde hat einen entsprechenden Abbuchungsauftrag für Lastschriften zu erteilen und für die Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Kommt die Lastschrift mangels Kontodeckung zurück, gerät der Kunde sofort in Verzug und hat alle anfallenden Kosten (Mahnbescheid, Verzugszinsen, Verwaltungsaufwand usw.) unverzüglich zu ersetzen. Im Wiederholungsfall entscheidet die Gesellschafterversammlung des Agrareinkauf über den Ausschluss des Kunden. Forderungen des Kunden gegen den Agrareinkauf werden sofort nach Eingang des Betrages auf dem Konto des Agrareinkauf zur Zahlung fällig. Verzugszinsen und ggf. weitere Kosten stehen dem Kunden nur dann zu, wenn der Agrareinkauf diese ebenfalls bei seinem Geschäftspartner einziehen kann.
7. Beiträge
Agrareinkauf erhebt für Dienstleistungskunden einen Hektarbeitrag von jährlich 2,00 €/ha. Handelskunden erhälten im Angebot grundsätzlich den Ein- bzw. Verkaufspreis des Agrareinkauf genannt. Die Provision wird auf der Rechnung/Gutschrift getrennt ausgewiesen. Neben der Information per Fax oder E-mail über unsere Aktionen und aktuelle Nachrichten vom Agrarmarkt, erhalten nur Dienstleistungskunden telefonisch die Benachrichtigung über günstige Konditionen im Ein- und Verkauf, wenn dem Agrareinkauf entsprechende Informationen im Handelsprofil mitgeteilt wurden. Im Handelsprofil können Kunden bevorzugte Produkte und Dienstleistungen für den Ein- und Verkauf kostenlos einstellen. Neben der Möglichkeit zur Abholung von Infos und Preisen von den Internetseiten des Agrareinkauf, können sich Dienstleistungskunden auch telefonisch über die aktuellen Bestpreise im Ein- und Verkauf informieren.
8. Kosten Laufzeit und Kündigung
Die Kosten für die Registrierung fallen nicht an. Der Kunde ist an die Registrierung ein Kalenderjahr gebunden. Die Registrierung verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr, wenn bis zum 01. Dezember eines Jahres keine schriftliche Kündigung des Kunden vorliegt. Beiträge und Provisionen gelten immer für ein Jahr, sie sind in voller Höhe, auch bei Eintritt im laufenden Jahr fällig und werden nicht zurück erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Der Agrareinkauf ist berechtigt, dem Kunden fristlos zu kündigen, wenn schwerwiegende Gründe einer weiteren Geschäftsbeziehung entgegenstehen.
9. Geschäftsführung
Laut Beschluss der Gesellschafterversammlung von 8.10.1999 wurde Joachim Kalberlah zum Geschäftsführer bestellt. Er ist einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
10. Auskunftserteilung, Schweigepflicht
Persönliche Auskünfte und Telefongespräche sind nur nach schriftlicher Bestätigung (Kontrakt) verbindlich. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Sondervereinbarungen sind ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung gültig. Die Kunden verpflichten sich ausdrücklich Stillschweigen über die Preisbildung und erhaltene Angebote vor dem Abschluss des Geschäftes zu halten. Dies gilt auch für den Kenntniserhalt über Geschäftsabschlüsse anderer Kunden.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtstand und Erfüllungsort ist Braunschweig.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrages oder des Kontraktes ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regeln nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere Regelung treten, die sowohl für den Kunden und für den Agrareinkauf nicht zur unzumutbaren Härte wird.
13. Schlussbestimmung
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 14.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet jedoch keine Anwendung.